Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen und Leistungen von PP Infra e.U. · Stand: 10/2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der PP Infra e.U., Lilienstraße 1-7/1/4, 3433 Königstetten, nachfolgend kurz „PP Infra“ genannt. Sie umfassen insbesondere die Bereiche Sicherheitstechnik und Smart Home, Glasfaser- und Netzwerktechnik, die Konfektion und Fertigung von Kabeln und Komponenten sowie Webseiten, Webshops und sonstige digitale Leistungen.
Die AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Soweit einzelne Bestimmungen nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich angeführt. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben in jedem Fall unberührt.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn PP Infra ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Bei Widersprüchen zwischen einem individuellen schriftlichen Angebot und diesen AGB hat das individuelle Angebot Vorrang.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote von PP Infra sind freibleibend und bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig. Ist kein Datum angeführt, beträgt die Gültigkeit 30 Tage.
Anfragen über die Webseite, insbesondere über Kontaktformulare und Online-Konfiguratoren, sind unverbindlich und stellen noch keine Bestellung dar. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von PP Infra, durch die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
Die Beauftragung kann schriftlich, per E-Mail, über elektronische Nachricht oder durch sonstige eindeutige Annahmeerklärung erfolgen.
Mündliche Nebenabreden, Zusagen, Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von PP Infra schriftlich bestätigt wurden.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot samt Positionsliste, allfälligen schriftlichen Nachträgen und der Auftragsbestätigung.
Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot angeführt sind, sind nicht geschuldet. Dazu zählen insbesondere bauliche Arbeiten, Stemm- und Wiederherstellungsarbeiten, Arbeiten an fremden Anlagen, Internet- und Mobilfunkanschlüsse, Lizenzen und Abonnements Dritter sowie Wartung und laufende Betreuung.
Soweit für einzelne Leistungen eine besondere gewerberechtliche Befugnis erforderlich ist, ist PP Infra berechtigt, hierfür befugte Partnerbetriebe beizuziehen.
PP Infra ist berechtigt, gleichwertige Komponenten einzusetzen oder technisch notwendige Anpassungen vorzunehmen, sofern Funktion, Qualität und der vereinbarte Zweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Entstehen dadurch Mehrkosten oder wesentliche Funktionsänderungen, erfolgt dies nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Änderungen, Zusatzwünsche oder Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang werden nach gesonderter Beauftragung erbracht und gesondert verrechnet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Verbrauchern inklusive Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht anders angeführt.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- 50 % Restzahlung binnen sieben Tagen nach Lieferung bzw. Fertigstellung der vereinbarten Leistungen
Bei Projekten mit längerer Laufzeit, insbesondere bei Webseiten und Webshops, ist PP Infra berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu legen.
Zahlungen sind ohne Abzug zu leisten. Nicht vereinbarte Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Unternehmer sind zur Aufrechnung mit Gegenforderungen nur berechtigt, wenn diese gerichtlich festgestellt oder von PP Infra anerkannt wurden.
Bei Zahlungsverzug ist PP Infra berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, angemessene Mahnspesen sowie die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geltend zu machen und weitere Leistungen bis zur Zahlung zurückzuhalten.
5. Lieferung, Termine und Ausführung
Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen durch Lieferengpässe von Herstellern, höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen nicht zum Schadenersatz.
Die Gefahr geht bei Unternehmern mit Übergabe der Ware an den Transporteur, bei Verbrauchern mit Übergabe an den Verbraucher über.
Leistungen vor Ort werden, sofern nicht anders vereinbart, an Werktagen innerhalb der üblichen Arbeitszeit erbracht. Leistungen außerhalb dieser Zeit, zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten sowie Mehraufwand durch fehlende Voraussetzungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Ergibt sich während der Ausführung, dass zusätzliche Leistungen notwendig sind, informiert PP Infra den Auftraggeber nach Möglichkeit vorab über den voraussichtlichen Zusatzaufwand.
6. Sonderanfertigungen und Konfektion
Nach Kundenvorgabe gefertigte Waren, insbesondere konfektionierte Glasfaser- und Kupferkabel, Pigtails, Patchkabel, Spleiß- und Breakoutboxen sowie individuell zusammengestellte Rack- und Systemlösungen, werden ausschließlich nach den vom Auftraggeber bestätigten Spezifikationen gefertigt.
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der Angaben, insbesondere zu Fasertyp, Faseranzahl, Steckertypen, Schliff, Längen und Aufbau, verantwortlich. Längentoleranzen entsprechen den branchenüblichen Werten, sofern nicht anders vereinbart.
Auf Wunsch wird ein Messprotokoll erstellt. Sonderanfertigungen sind vom Umtausch und – soweit gesetzlich zulässig – vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
7. Webseiten, Webshops und digitale Leistungen
Der Auftraggeber stellt Texte, Bilder, Logos, Produktdaten und sonstige Inhalte rechtzeitig zur Verfügung und sichert zu, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er hält PP Infra hinsichtlich Ansprüchen Dritter aus der Verwendung dieser Inhalte schad- und klaglos.
Für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte sowie für Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung und sonstige Pflichtangaben der Webseite oder des Webshops ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern deren Erstellung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Fertigstellungsmeldung wesentliche Mängel schriftlich bekannt gibt oder die Webseite bzw. den Webshop produktiv nutzt.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das Recht, die erstellte Webseite bzw. den Webshop für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Rechte an Software, Themes, Plugins, Schriften und Diensten Dritter richten sich nach deren Lizenzbedingungen.
Hosting, Domains, Shopsysteme, Zahlungsanbieter und Schnittstellen Dritter sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich im Angebot angeführt sind.
8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig, vollständig und kostenlos bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:
- Freier und sicherer Zugang zu den vereinbarten Arbeitsbereichen
- Eine geeignete Stromversorgung
- Erforderliche Netzwerk-, Internet- oder Mobilfunkverbindungen
- Notwendige Zugangsdaten, Berechtigungen und Freigaben
- Zutreffende Informationen über bestehende Anlagen, Leitungen und bauliche Besonderheiten
- Erforderliche Zustimmungen von Eigentümern, Hausverwaltungen oder sonstigen Berechtigten
- Rechtzeitige Bekanntgabe von besonderen Anforderungen, etwa von Versicherungen oder Behörden
Verzögerungen oder Mehraufwand infolge fehlender, unvollständiger oder unrichtiger Angaben bzw. Voraussetzungen gehen nicht zu Lasten von PP Infra und können gesondert verrechnet werden.
9. Übergabe und Gewährleistung
Nach Fertigstellung von Installationen erfolgt eine gemeinsame Funktionsprüfung und Einweisung im vereinbarten Umfang.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. PP Infra ist berechtigt, nach eigener Wahl Verbesserung oder Austausch vorzunehmen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Unternehmer haben Mängel unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Übergabe, schriftlich zu rügen; § 377 UGB gilt. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Übergabe.
Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungs- und Verbraucherschutzbestimmungen uneingeschränkt.
Herstellergarantien bestehen unabhängig von der Gewährleistung und richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter, Überspannung, Feuchtigkeit, natürliche Abnutzung, Verbrauchsmaterial wie Batterien und Akkus sowie durch ungeeignete Infrastruktur des Auftraggebers.
10. Wartung und Betreuung
Wartung, Störungsbehebung, Fernwartung, Software- und Firmwareaktualisierungen, Erweiterungen und sonstige Nachbetreuung sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.
Sie erfolgen auf Grundlage eines gesonderten Wartungs- oder Betreuungsvertrags oder werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
11. Rücktrittsrecht für Verbraucher
Verbraucher, die einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen, können nach Maßgabe des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Das Rücktrittsrecht besteht insbesondere nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten wurden, sowie bei Dienstleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist vollständig erbracht wurden.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Leistung vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wird, hat er im Falle eines Rücktritts einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachten Leistungen zu bezahlen.
12. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von PP Infra.
Der Auftraggeber hat PP Infra von Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, unverzüglich schriftlich zu verständigen.
13. Datenschutz und Drittanbieter
Soweit Kameras, Fotoverifizierung, Fernzugriffe, Benachrichtigungen oder sonstige datenschutzrelevante Funktionen eingesetzt werden, ist der Auftraggeber als Betreiber für deren rechtmäßige Nutzung verantwortlich, insbesondere für die Einhaltung der DSGVO, eine allfällige Kennzeichnung, Zugriffsrechte und Speicherfristen. PP Infra berät dabei gerne.
Dienste Dritter, etwa Cloud-, App-, Mobilfunk-, Internet-, Hosting-, Zahlungs- oder Leitstellendienste, sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich angeführt sind. Verträge mit solchen Anbietern kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Anbieter zustande. PP Infra haftet nicht für deren Verfügbarkeit oder Leistungsstörungen.
14. Haftung
Sicherheits- und Überwachungssysteme dienen der Risikoreduzierung. Sie stellen keine Garantie dafür dar, dass Einbrüche, Schäden oder sonstige Vorfälle verhindert oder erkannt werden. Ihre Funktion hängt unter anderem von Stromversorgung, Akkuzustand, Netzwerk, Mobilfunk, Cloud-Diensten, Endgeräten und Bedienung ab.
PP Infra haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ausgeschlossen und im Übrigen mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Gegenüber Verbrauchern gelten Haftungsbeschränkungen nur im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des KSchG.
Für Datenverluste haftet PP Infra nur, soweit der Auftraggeber eine angemessene Datensicherung durchgeführt hat.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist der Sitz von PP Infra. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von PP Infra zuständig. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gerichtsstand.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.